Mitglied von Zusammen e.V. vor Bundessozialgericht
Morgen, am 3.12. wird vor dem Bundessozialgericht in Kassel die Klage eines unserer Mitglieder verhandelt. Es geht um die Frage, ob die Jobcenter EU-Bürgern Hartz IV-Leistungen verweigern dürfen. Unser Mitglied aus Griechenland hat mehrfach gegen die Ablehnungsbescheide des Frankfurter Jobcenters geklagt und eine ganze Weile lag vom hessischen Landessozialgericht Recht bekommen. Bis der Europäische Gerichtshof (EuGh) urteilte, dass es in Ordnung sei, wenn die deutschen Behörden die Leistungen verweigern. Nun muss das höchste Sozialgericht über diese Frage entscheiden. Es gibt eine ganze Reihe anderer Landessozialgerichte, die zu Gunsten der Betroffenen entschieden haben und andere, die das nicht getan haben. Es herrscht also mal wieder Rechtsunsicherheit, was ja für Arbeitssuchende, Aufstocker, Niedriglöhner aber auch Asylbewerber nichts neues ist. Die allermeisten widersprechen nicht den Ablehnungsbescheiden der Jobcenter, sondern nehmen das hin und versuchen sich durchzuschlagen oder gehen zurück.
Wir hoffen, dass unser Mitglied in Kassel erfolgreich sein wird. So eine Prozedur durchzustehen ist nicht einfach und wäre ohne Verein und guten Anwalt nicht möglich. Wir machen uns aber keine Illusionen, selbst wenn das BSG zu Gunsten unseres Mitglieds entscheiden wird. Die Bundesregierung, die Unternehmen und die Behörden werden weiter die Rechte von Arbeitsuchenden und von Beschäftigten angreifen und aushöhlen. Dagegen müssen wir uns organisiert zur Wehr setzen. Nicht vergessen sollten wir außerdem, dass nicht zuletzt die deutschen Konzerne für die hohe Arbeitslosigkeit in Europa mitverantwortlich sind, indem sie mit Exporten die anderen Länder kaputt konkurrieren. Auch hier machen wir uns keine Illusion: Das ist die Logik der kapitalistischen Konkurrenz und dagegen hilft nur: Solidarität zwischen Arbeitssuchenden und Beschäftigten, Solidarität zwischen schon länger hier lebenden und neu dazukommenden Menschen.
Wir werden vom Ergebnis des Prozesses und der Auswirkung des Urteils berichten.